empa-pruefbericht

Unsere Wetterschutzgitter für den Flachdachbereich wurden auf Stosssicherheit geprüft

Dächer werden immer häufiger aktiv genutzt. Sie sind begrünt, dienen als Retentionsfläche fürs Wasser und als Standort für Solar und haustechnische Anlagen. Sie müssen daher zu Service- und Reparaturzwecken immer häufiger auch betreten und begangen werden. Damit steigt jedoch die Gefahr, dass jemand durch einen ungenügend gesicherten Dachdurchgang (Oberlichter, Wetterschutzgitter usw.) hindurch in die Tiefe stürzt.

Mit den LUCOMA Wetterschutzgittern für den Flachdachbereich wird Ihr Lüftungsdurchgang nicht nur optisch optimal in der Gebäudehülle integriert, sondern bietet auch geprüfte Durchsturzsicherheit bei einem etwaigen Unfall. In den vergangenen Monaten wurde unser WSG-H3, das sogar auf dem Dach der restaurierten Berliner Staatsoper mehrfach eingesetzt wurde, umfangreichen Stossversuchen durch die EMPA unterzogen.

Unsere horizontalen Wetterschutzgitter WSG-H3 sind nun ganz offiziell nach EN 1873+A1:2016 (bzw. SIA 232.306+A1) auf Durchsturzsicherheit geprüft. Bestätigt durch die EMPA Eidg. Materialprüfungs- und Forschungsanstalt mit Prüfbericht Nr. 5214019875 vom 26.10.2018.

Und weil Superkräfte nicht nur von kurzer Dauer, sondern so langlebig sind wie unsere Produkte, gewähren wir auf all unsere Wetterschutzgitter 5 Jahre Garantie!

Wenn einer der folgenden Punkte zutrifft, müssen Dachdurchgänge durchbruchsicher ausgeführt werden:

  1. Der Gebäudebereich ist für Dritte frei zugänglich.
  2. Auf dem Dach befinden sich technische Anlagen, die regelmässig (z. B. mehr als 1 × jährlich) Unterhalt benötigen, z. B. Lüftungen, Solaranlagen usw.
  3. Das Dach verfügt über intensive oder extensive Begrünung.
  4. Auf dem Gebäudebereich mit dem Dachdurchgang hat es ungesicherte Verkehrswege.
  5. Der Gebäudebereich verfügt über Dachdurchgänge, die bei Nachtarbeiten oder Schneeräumungen nicht als solche erkennbar sind.

Anmerkung: Die horizontalen Wetterschutzgitter von LUCOMA sind Durchsturzsicher jedoch nicht begehbar. Das Betreten der Wetterschutzgitter ist strengstens verboten und führt zur Beschädigung der Gitter. LUCOMA übernimmt keine Haftung für das Betreten der Wetterschutzgitter und empfiehlt dieses durch zusätzliche bauliche Massnahmen zu verhindern.