Regulierklappe in ATEX - Ausführung

Regulierklappe in ATEX – Ausführung

Regelkonform! Die ATEX-Produktrichtlinie 94/9/EG legt die Regeln für das Inverkehrbringen von Produkten fest, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Mit dieser Richtlinie wurden erstmals auch die nicht-elektrischen Geräte mit einbezogen. So beispielsweise auch Jalousieklappen.


Jede Lucoma-ATEX-Klappe ist mit einem entsprechenden Typenschild ausgerüstet, eine Betriebsanleitung und eine CE-Konformitätserklärung sind beigelegt.


Zusatztexte auf dem Typenschild
ATEX-zertifiziert nach Richtlinie 94/9/EG, 2006/42/EG für Zone 1, 2, 21, 22.


Einschränkungen bei ATEXAusführung
• Es dürfen grundsätzlich keine Materialien verbaut werden, die nicht elektrisch leitfähig sind
• Zulässige Maximaltemperatur ist 135 °C
• Teflon- bzw. PTFE-Gleitlager sind nicht zulässig
• Keine Oberflächenbehandlung möglich wie z.B. RAL, Elox
• Typ «RGK», «dicht nach DIN», ist nicht möglich. Es können nur metallische Seitendichtungen eingesetzt werden. (Max. CEN 1751 Cl.3 erreichbar)
• Typ «DRK/RSK» verfügen über keine PVC-Seitendichtungen oder Lagerleisten. Es sind nur Aluminium – Seitendichtungen und Aluminium – Lagerleisten zulässig
• Es können nur ATEX-zertifizierte Motoren, Endschalter usw. angebaut werden