No risk, more fun: Zonenkonforme Ex-Klappen

Für Planer, Installateur oder Architekt darf es keine Kompromisse geben. Wenn man auf Nummer sicher gehen will, setzt man in der explosionsgefährdeten Zone ausschliesslich zugelassene ATEX Produkte ein.

Die Regeln des Explosionsschutzes sind in der EU und der Schweiz durch die ATEX Richtlinie
2014 / 34 / EU auch für nicht elektrische Geräte festgelegt. Die technischen Unterlagen der
Richtlinie sind unter der Nummer 14-Ex-0100.02 bei der Konformitätsbewertungsstelle hinterlegt.

Kundenbedürfnisse erkennen

Seit 2014 baut die Lucoma AG ihre bewährten Produkte auch in ATEX-konformer Ausführung für
die ATEX Zonen 1, 21, und 2, 22. Lucoma hat verschiedene Kundenbedürfnisse aufgenommen und
die ATEX-Produkte weiter entwickelt. So wurde zum Beispiel der Temperaturbereich erweitert. Bei
entsprechender Auslegung können die ATEX-Produkte nun bis zu 360 °C Umgebungstemperatur
in den Ex-Zonen 1, 2, 21, 22 eingesetzt werden. Die Dichtheit von Regelklappen in explosionsgefährdeter Umgebung ist entscheidend, deshalb bietet Lucoma nun die superdichte Ausführung mit einer maximalen Leckage von 4,0 m³ / hm² bei 300 Pa auch für
die ATEX Zonen 2 und 22 an.
Neu sind auch Druckentlastungsklappen, Rückschlagklappen, Revisionstüren und alle Wetterschutzgitter in ATEX-konformer Ausführung erhältlich. Zu jedem ATEXProdukt liefert die Lucoma AG eine ausführliche Dokumentation als Nachweis der Zonenkonformität.